Christan Bertsch gründete zusammen mit Herbert Heinrich im Jahre 1989 die Kanzlei.
Er berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:
Besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung von komplexen familienrechtlichen Problemen. 1998 qualifizierte sich Christian Bertsch als einer der ersten Anwälte als „Fachanwalt für Familienrecht“.
Nach seinem Studium und der Referendariatsausbildung in München war Herr Rechtsanwalt Bertsch zunächst zwei Jahre in der freien Wirtschaft tätig, bevor er 1989 zusammen mit Herbert Heinrich die Kanzlei Heinrich & Bertsch gründete.
Neben seinem Beruf engagiert sich der passionierte Jäger im Bund Bayerischer Schützen sowie im Bundesverband der Schützen.