Die Kanzlei Heinrich & Ries ist eine mittelständisch und partnerschaftlich geführte Sozietät.

Die Kanzlei wurde im April 1989 von Rechtanwalt Bertsch (seit Ende 2020 im Ruhestand) und Rechtsanwalt Heinrich gegründet. Seit 1998 verstärkt Rechtsanwalt Ries als Partner die Sozietät. 

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Sie bei allen Rechtsfragen individuell zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.

Unsere Kanzlei ist seit Gründung überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet und durch individuelle Spezialisierung der einzelnen Partner gekennzeichnet.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent u. a. in folgenden Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Werkvertragsrecht

Hierbei bieten wir unseren Mandanten Betreuung, Beratung, Vertretung und Verteidigung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen unseren Tätigkeitsfeldern und angrenzenden Rechtsgebieten.
Um unser Spektrum zu vervollständigen, kooperieren wir eng mit weiteren spezialisierten Kanzleien, Steuerberatern, Buchprüfern, aber auch mit Ärzten und Versicherungsberatern.

Neben der fachlichen Qualifikation unserer Anwälte, welche durch Fachanwaltslehrgänge sowie umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet werden, unterstützt uns ein gut ausgebildetes Fachteam. 
Wir verfügen über modernste Computerprogramme sowie eine gut sortierte Bibliothek und Zugriff auf umfangreiche juristische Datenbanken.

Wir beraten sowohl Privatpersonen, Handwerker, Geschäftsleute, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Unternehmen, Gemeinden, Versicherungsgesellschaften und Vereine.

Wir würden uns freuen, bald auch Sie bei uns als Mandantin/Mandant begrüßen zu dürfen.